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   BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01   

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https://dejure.org/2001,35819
BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01 (https://dejure.org/2001,35819)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 1 DB 24.01 (https://dejure.org/2001,35819)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 1 DB 24.01 (https://dejure.org/2001,35819)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
    Mit einer solchen Beschwerde ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung ausnahmsweise dann angreifbar, wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - NVwZ-RR 1998, 685, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
    Eine Gegenvorstellung ist die Anregung an das Gericht, im Wege der Selbstkontrolle (Beschluss vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674) die eigene Entscheidung noch einmal zu überdenken.
  • BVerwG, 06.06.1996 - 1 DB 4.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Keine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen vorläufige

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
    Als so genannter Fortsetzungsfeststellungsantrag konnte er nicht zulässig bleiben, weil Fortsetzungsfeststellungsverfahren dem Disziplinarrecht fremd sind (Beschluss vom 6. Juni 1996 - BVerwG 1 DB 4, 96 - BVerwGE 103, 333 ).
  • BVerwG, 21.11.1968 - I DB 26.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
    Wie der Senat bereits entschieden und eingehend begründet hat, ist das Selbstreinigungsverfahren allein den dienstlich noch aktiven Beamten vorbehalten (Beschluss vom 21. November 1968 - BVerwG 1 DB 26.68 - BVerwGE 33, 209 , zustimmend Behnke, BDO, 2. Aufl. 1970, § 34 Rn. 7).
  • OVG Thüringen, 07.01.1999 - 3 SO 970/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Auslegung; Umdeutung; Rechtsmittel;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
    Sie ermöglicht nicht die Überprüfung und Änderung der Entscheidung eines anderen Gerichts (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 7. Januar 1999 - 3 SO 970/98 - ThürVBl 1999, 209).
  • BVerwG, 04.08.2004 - 2 WDB 2.04

    Unbenannter Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; außerordentliche

    2 Die vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht im Anwendungsbereich des Zivil- bzw. des Verwaltungsprozessrechts früher grundsätzlich eröffnete Möglichkeit, eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit auch bei einer nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbaren Entscheidung zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte, inhaltlich dem Gesetz fremd und mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar war (BGH, Beschlüsse vom 14. November 1991 I ZB 15/91 und vom 4. März 1993 V ZB 5/93 ; BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2001 BVerwG 1 B 150.00 , vom 31. Januar 2001 BVerwG 6 B 9.01 , vom 11. September 2001 BVerwG 1 DB 24.01 , vom 23. Oktober 2001 BVerwG 1 B 350.01 m.w.N. und vom 1. März 2002 BVerwG 9 B 11.02 ), besteht nach dem geltenden Recht für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung nicht.
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 DB 28.01
    Sie ermöglicht nicht die Überprüfung und Änderung der Entscheidung eines anderen Gerichts (vgl. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 1 DB 24.01 - m.w.N., a.d. Rspr).
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